Naturheilpraxis Knobloch
Nordendstraße 23   86529 Schrobenhausen   

  08252 / 96 99 114

Gebühren

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Eine Erstattung erfolgt je nach Tarif:

  1. von privaten Krankenversicherungen (PKV),
  2. der Beihilfe,
  3. von Heilpraktiker-Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte.

In der Regel werden je nach Leistung 30 bis 90 € pro Behandlung in Rechnung gestellt.


Information:

Falls Sie sich als gesetzlich krankenversicherter Patient in einer Heilpraktiker-Praxis des Öfteren behandeln lassen, ist eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen eine gute Möglichkeit Kosten zu sparen. Die folgenden Angaben zu den Versicherungstarifen erfolgen ohne Gewähr:

Tarif AN der Barmenia:
Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Sehhilfen; übernimmt die Kosten für HP-Behandlungen zu 80% bis max. 1.000 € innerhalb 2 Jahre; Kosten: ca. 17 € pro Monat.

Tarif 483 der ARAG:
Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Sehhilfen; übernimmt die Kosten für HP-Behandlungen zu 90% bis max. 2.500 € innerhalb 2 Jahre; Kosten: ca. 23 € pro Monat.